So finanzierst du dein Zimmer
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§ 13 Abs. 3 SGB VIII = Jugendsozialarbeit für Azubis & junge Erwachsene, meist mit teilweiser Eigenbeteiligung + Förderung (BAB, BAföG, Jugendamt).
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§ 27 i. V. m. § 34 & § 41 SGB VIII = voll finanzierte Jugendhilfemaßnahme (Heimerziehung / betreutes Wohnen), komplett durch das Jugendamt getragen, evtl. mit kleinem Eigenanteil.

Tür auf:
Kolping Azubi- und Jugendwohnen für dich
§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung:
Grundsatzparagraph – das Jugendamt prüft, ob eine Familie oder ein junger Mensch Unterstützung braucht, weil eine dem Wohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Wenn ja, wird eine passende Hilfeform bewilligt.
Hierunter fallen Wohnangebote mit pädagogischer Betreuung rund um die Uhr oder in festgelegtem Umfang.
Ziel ist die Entwicklung der Persönlichkeit, das Erlernen sozialer Kompetenzen und die Förderung der Selbstständigkeit.
Finanzierung für junge Menschen
Eigenanteil (z. B. Ausbildungsvergütung, BAB, BAföG) + ggf. Zuschuss durch Jugendamt oder andere Förderstellen.


